4.1 Vertragspartner und Annahme
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) wird geschlossen zwischen
Christoph Glodecki, VivaStage – Realistische Prüfungssimulation, [[VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT]], Schweiz, E-Mail contact@vivastage.ch
– „Lizenzgeber“ – und dem Erwerber beziehungsweise berechtigten Nutzer – „Lizenznehmer“.
Mit Abschluss des Kaufs, Aktivierung, Installation oder Nutzung von VivaStage akzeptiert der Lizenznehmer diese EULA, soweit sie vor Vertragsschluss oder vor der erstmaligen Nutzung wirksam bereitgestellt und einbezogen wurde. Widerspricht der Lizenznehmer den Bedingungen, darf er die Software nicht aktivieren oder nutzen; zwingende Widerrufs-, Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte bleiben unberührt.
4.2 Software und Editionen
„VivaStage“ bezeichnet die bereitgestellte Windows-Software einschließlich der erworbenen Edition, Dokumentation und mitgelieferten Updates. Die Editionen VivaStage Exam, VivaStage Cards und VivaStage Complete schalten unterschiedliche Funktionsbereiche frei. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Bestellung, Lizenzdaten und Produktbeschreibung.
4.3 Lizenzgewährung
Vorbehaltlich vollständiger Zahlung und Einhaltung dieser EULA erhält der Lizenznehmer für die vereinbarte Dauer ein beschränktes, nicht ausschließliches Recht, VivaStage für eigene Prüfungs-, Präsentations- und Trainingszwecke zu installieren und zu nutzen.
Die Lizenz gilt für [[EINEN BENANNTEN NUTZER UND EIN GERÄT / KONKRETE REGEL]]. Mehrplatz- oder institutionelle Nutzung erfordert eine entsprechend bezeichnete Lizenz oder gesonderte Vereinbarung. Die Lizenz überträgt kein Eigentum an der Software und keine Rechte am Quellcode.
4.4 Laufzeit
Die Laufzeit entspricht der Bestellung:
- Eine Dauerlizenz ist zeitlich unbefristet für die erworbene Hauptversion und den vereinbarten Funktionsumfang.
- Eine befristete Lizenz endet mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums.
- Eine Testlizenz endet mit Ablauf des Testzeitraums und kann funktional eingeschränkt sein.
Zukünftige Hauptversionen, neue Funktionen, Cloud-Dienste oder unbegrenzter Support sind nicht Bestandteil einer Dauerlizenz, sofern sie nicht ausdrücklich zugesagt wurden. Zwingende Update- und Mängelrechte bleiben unberührt.
4.5 Aktivierung, Gerätebindung und Gerätewechsel
VivaStage kann eine signierte Lizenz mit Lizenztyp, Lizenz-ID, Edition, Geräte-ID, Laufzeit und erforderlichen Kundendaten verwenden. Die Gerätekennung ist für Lizenzzuordnung und Missbrauchsschutz bestimmt.
Ein Gerätewechsel, Defekt oder eine Neuinstallation berechtigt nicht zur parallelen Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus. Das Reaktivierungsverfahren lautet: [[VERFAHREN UND GRENZEN]]. Der Lizenzgeber darf eine Reaktivierung nicht willkürlich verweigern, wenn der Lizenznehmer den rechtmäßigen Lizenzbesitz und die Aufgabe der vorherigen Installation angemessen nachweist.
4.6 Erlaubte Nutzung
Der Lizenznehmer darf:
- VivaStage im vereinbarten Nutzer-/Geräteumfang installieren und verwenden;
- eigene rechtmäßig verwendbare Fragen, Antworten, Bilder und Datenbanken importieren oder erstellen;
- Audio- und Videoaufnahmen für rechtmäßige Trainingszwecke anfertigen;
- eine angemessene Sicherungskopie der Installations- oder Lizenzunterlagen erstellen, soweit erforderlich und gesetzlich zulässig;
- Ergebnisse und eigene Inhalte exportieren, soweit die Software dies unterstützt.
4.7 Nicht erlaubte Nutzung
Soweit nicht zwingendes Recht oder eine einschlägige Drittanbieterlizenz etwas anderes erlaubt, darf der Lizenznehmer nicht:
- Lizenzschlüssel, Aktivierungs- oder Schutzmechanismen umgehen, manipulieren oder unberechtigt vervielfältigen;
- die Software über den erworbenen Nutzer-/Geräteumfang hinaus bereitstellen oder vermieten;
- VivaStage, Teile davon oder eine Lizenz unberechtigt verkaufen, unterlizenzieren oder öffentlich zugänglich machen;
- Quellcode durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung ermitteln;
- Hinweise auf Urheber-, Marken- oder Drittanbieterrechte entfernen;
- die Software rechtswidrig, zur heimlichen Überwachung oder zur Verletzung von Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Urheberrechten verwenden.
Gesetzlich zwingend erlaubte Interoperabilitäts-, Fehlerbehebungs-, Sicherungs- und Analysehandlungen bleiben ausdrücklich unberührt. Für Open-Source-Komponenten gelten deren eigene Lizenzen vorrangig.
4.8 Nutzerinhalte
Rechte an eigenen Fragen, Antworten, Bildern, Aufnahmen und Datenbanken verbleiben beim Lizenznehmer oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Lizenznehmer sichert zu, die notwendigen Rechte und Berechtigungen für Import, Verarbeitung, Aufnahme und Nutzung zu besitzen.
VivaStage liefert grundsätzlich keinen fachlichen Fragenkatalog und nimmt keine verbindliche fachliche Benotung vor. Der Nutzer ist für Richtigkeit, Zulässigkeit, Sicherung und Löschung seiner Inhalte verantwortlich.
4.9 Audio, Video, Mikrofon und Kamera
Mikrofon- und Kamerafunktionen werden nur auf Nutzeranweisung eingesetzt. Der Lizenznehmer muss aufgenommene Personen informieren und erforderliche Einwilligungen oder andere Rechtsgrundlagen einholen. Heimliche oder unzulässige Aufnahmen sind untersagt.
Aufnahmen werden grundsätzlich lokal gespeichert. Der Lizenzgeber erhält keinen automatischen Zugriff. Die Speicherung auf gemeinsam genutzten Geräten oder Netzlaufwerken ist durch den Lizenznehmer organisatorisch abzusichern.
4.10 Lokale und optionale Cloud-Funktionen
Piper-Sprachausgabe und lokale Transkription/Verarbeitung können offline ausgeführt werden, soweit die jeweilige Edition und Sprache dies unterstützen. Die Verfügbarkeit einer lokalen Stimme ist sprach- und versionsabhängig.
OpenAI, ElevenLabs und xAI sind optionale, unabhängige Cloud-Anbieter. Bei deren Auswahl sendet VivaStage den für die Sprachausgabe benötigten Text mit dem API-Key des Lizenznehmers direkt an den Anbieter. Lokale Audio-/Videoaufnahmen oder vollständige Datenbanken werden nicht automatisch an TTS-Anbieter übertragen.
Der Lizenznehmer:
- benötigt ein eigenes Anbieter-Konto und einen eigenen gültigen API-Key;
- trägt Anbietergebühren, Steuern und Internetkosten;
- muss die Bedingungen, Datenschutzinformationen und Nutzungsrichtlinien des Anbieters einhalten;
- darf nur Inhalte übertragen, für die er eine ausreichende Berechtigung besitzt;
- muss Verfügbarkeit, Datenaufbewahrung und gegebenenfalls Zero-Data-Retention-Einstellungen seines Kontos selbst beurteilen.
Der Lizenzgeber schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter externer Modelle, Stimmen, Preise oder Schnittstellen. Er bemüht sich um technisch vertretbare Anpassungen, schuldet sie aber nur im gesetzlich oder vertraglich festgelegten Umfang.
4.11 API-Keys und Sicherheit
API-Keys werden nach aktuellem Produktstand im Windows Credential Manager gespeichert und nicht in Klartextprotokolle oder normale VivaStage-Exporte aufgenommen. Der Lizenznehmer ist für den Schutz seines Windows-Kontos und des Anbieterkontos verantwortlich. Verdächtige oder offengelegte Schlüssel sind beim jeweiligen Anbieter zu sperren und zu ersetzen.
4.12 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung erläutert Website-, Kauf-, Lizenz-, Support- und Cloud-Datenflüsse. Daten, die ausschließlich lokal verarbeitet werden und auf die der Lizenzgeber keinen Zugriff erhält, stehen unter Kontrolle des Lizenznehmers. Für institutionelle Einsätze bleibt die Einrichtung für ihre Teilnehmerdaten, Berechtigungen, Löschfristen und Aufnahmeprozesse verantwortlich, soweit keine gesonderte Auftragsbearbeitung vereinbart wurde.
4.13 Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten
VivaStage kann Bibliotheken, Programme, Modelle oder sonstige Komponenten Dritter enthalten. Die zugehörigen Lizenztexte und Hinweise werden in Third-Party Notices beziehungsweise im Installations-/Programmverzeichnis bereitgestellt. Soweit eine Drittanbieterlizenz abweichende Rechte gewährt oder Pflichten auferlegt, gilt sie für die jeweilige Komponente vorrangig.
Diese EULA beschränkt keine Rechte, die dem Lizenznehmer unmittelbar aus einer Open-Source-Lizenz zustehen.
4.14 Änderungen, Updates und Support
Der Lizenzgeber kann Updates bereitstellen, um Fehler zu beheben, Sicherheit und Kompatibilität zu erhalten oder gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Soweit ein Update für Sicherheit oder Vertragsmäßigkeit erforderlich ist, wird der Nutzer hierüber angemessen informiert. Unterlässt der Nutzer die Installation eines ordnungsgemäß bereitgestellten erforderlichen Updates, können daraus entstehende Funktions- oder Sicherheitsfolgen im gesetzlich zulässigen Umfang seiner Verantwortung zugeordnet werden.
Wesentliche Funktionen einer laufenden bezahlten Lizenz werden nicht ohne sachlichen Grund und entgegen zwingendem Recht entzogen. Neue Hauptversionen oder Zusatzfunktionen können gesondert angeboten werden.
Supportumfang: [[SUPPORTLEISTUNG UND ZEITRAUM]].
4.15 Gewährleistung
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte. Software kann trotz sorgfältiger Entwicklung Fehler enthalten und ist von Betriebssystem, Hardware, Treibern und Drittanbieterdiensten abhängig. Produktbeschreibung und Systemvoraussetzungen bestimmen die geschuldete Beschaffenheit.
VivaStage ist ein Trainingswerkzeug. Eine bestimmte Prüfungsnote, ein Abschluss, eine Zertifizierung oder die Richtigkeit eigener Inhalte wird nicht zugesichert.
4.16 Haftung
Der Lizenzgeber haftet nach zwingendem Recht. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und sonstige nicht beschränkbare Tatbestände wird nicht ausgeschlossen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
Der Lizenznehmer ist für regelmäßige Sicherung seiner Inhalte verantwortlich. Der Lizenzgeber haftet nicht für vermeidbaren Datenverlust, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Sicherung nicht eingetreten wäre und eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.
Eine besondere Haftungsbegrenzung für Geschäftskunden wird erst nach externer Prüfung ergänzt: [[B2B-HAFTUNGSREGEL]].
4.17 Laufzeitende und Kündigung aus wichtigem Grund
Bei Ablauf einer befristeten Lizenz endet das Nutzungsrecht. Bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese EULA kann der Lizenzgeber nach erfolgloser angemessener Abmahnung kündigen, sofern eine sofortige Kündigung nicht ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
Nach Ende des Nutzungsrechts ist die Software zu deinstallieren und der Lizenzcode nicht weiterzuverwenden. Eigene Inhalte und Aufnahmen bleiben grundsätzlich beim Lizenznehmer; er muss sie vor Deinstallation selbst sichern oder löschen. Gesetzlich zwingende Archivierungsrechte bleiben unberührt.
4.18 Übertragung der Lizenz
Eine Übertragung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nach vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung gestattet. Der Erwerber muss dieser EULA zustimmen; vorhandene Kopien und Aktivierungen sind zu entfernen. Technische Einzelheiten: [[TRANSFERREGEL]]. Zwingende Erschöpfungs- und Weiterveräußerungsrechte bleiben unberührt.
4.19 Export- und Sanktionsrecht
Die Software und eingebundenen Cloud-Dienste dürfen nur im Einklang mit anwendbarem Exportkontroll- und Sanktionsrecht genutzt werden. Der Lizenznehmer darf keine Anbieterbedingungen oder gesetzlichen Zugangsbeschränkungen umgehen.
4.20 Rechtswahl, Gerichtsstand und zwingende Rechte
Es gilt Schweizer Recht, soweit die Rechtswahl zulässig ist. Zwingende Verbraucherrechte des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates bleiben unberührt. Für Geschäftskunden ist – soweit zulässig – [[GERICHTSSTAND SCHWEIZ]] Gerichtsstand; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
4.21 Rangfolge und Sprache
Zwingendes Recht sowie Drittanbieter-/Open-Source-Lizenzen für die jeweilige Komponente gehen entgegenstehenden Bestimmungen vor. Bei mehreren Sprachfassungen gilt [[DEUTSCHE FASSUNG ALS MASSGEBLICH / ANDERE REGEL]], soweit dies rechtlich zulässig und transparent vereinbart ist.
4.22 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
EULA-Version:[[VERSION UND DATUM]]